Ja. Es ist natülich nicht erlaubt fremde Menschen zu orten. Mit Ausnahmen von minderjährigen Kindern, in Fürsorgeobhut befindlichen Erwachsenen und in manchen Fällen auch Mitarbeitern. Hat aber jemand sein Einverständnis zur Ortung gegeben, kann diese bis zu deren Widerruf jederzeit durchgeführt werden.
Nein. Es ist nicht notwendig eine App oder sonstige Software zu installieren. Unsere Sofware funktioniert ganz ohne Installation mit allen Geräten.
Ja. Unsere Handyortung kann ganz ohne zutun des Gerätehalters erfolgen. In so einem Fall ist Zeit ein entscheidender Faktor, Sie müssen also schnell sein.
Ja. Als Premium-Nutzer können Sie beliebig viele Geräte anlegen.
Jein. Generell ist es nicht verboten ein fremdes Handy zu orten, es gibt jedoch einige Dinge zu beachten. Sie können Ihre minderjährigen Kinder jederzeit ohne dessen Wissen oder Einverständnis orten. Das gleiche gilt auch für hilfsbedürftige Menschen, für die Sie eine Vormundschaft oder ähnliche Fürsorgepflicht inne haben. Auch einige Mitarbeiter (besonders im Außendienst) dürfen vom Arbeitgeber geortet werden, ohne dass diese es wissen oder wollen. Alles außerhalb dieser Szenarien kann in einem Graubereich sein. Wir empfehlen vor Benutzung unserer Software im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen.
Die Ortung erfolgt in Echtzeit. Das Ergebnis wird Ihnen innerhalt weniger Sekunden auf einer Karte angezeigt.
Wir unterstützen absolut alle Netze weltweit, da unsere Software nicht abhängig vom Netzbetreiber ist, sondern über spezialisierte Drittanbieter Daten übermittelt.
So ziemlich alle Smartphones die über einen Browser verfügen und SMS empfangen können.